The debian-private mailing list leak, part 1. Volunteers have complained about Blackmail. Lynchings. Character assassination. Defamation. Cyberbullying. Volunteers who gave many years of their lives are picked out at random for cruel social experiments. The former DPL's girlfriend Molly de Blanc is given volunteers to experiment on for her crazy talks. These volunteers never consented to be used like lab rats. We don't either. debian-private can no longer be a safe space for the cabal. Let these monsters have nowhere to hide. Volunteers are not disposable. We stand with the victims.

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German Translation of our social contract



Hello,

I've translated out social contract to the german language. Can the
german speaking debian developper have a look at the following text!?

Was haltet Ihr davon? Trifft es den Ursprungstext? Habt Ihr Vorschläge
zu Verbesserungen?

Danke
    Christian


<------------ von Netscape Navigator formatiert

[Debian GNU/Linux -]Gesellschaftsvertrag mit der Free Software Community

Wir sind Software In The Public Interest, Hersteller des Debian GNU/Linux
Systems. Wir bieten diesen Gesellschaftsvertrag der Free Software Community
an. (Mit Free Software Community sind alle Hersteller und Anwender freier
Software gemeint.)

  1. Debian wird 100% freie Software bleiben

     Wir versprechen dafür zu sorgen, daß die Debian GNU/Linux Distribution
     weiterhin vollständig aus freier Software besteht. Da es viele
     verschiedene Auslegungen des Begriffs "freier Software" gibt, haben wir
     weiter unten die Richtlinien aufgeführt, die wir dazu benutzen, um
     freie Software zu indentifizieren. Trotzdem werden wir unsere Anwender
     unterstützen, wenn sie nicht-freie Programme auf Debian entwickeln und
     einsetzen. Wir werden aber niemals das Gesamtsystem von nicht-freier
     Software abhängig machen.

  2. Unser Beitrag zur Free Software Community

     Wenn wir neue Komponenten des Debiansystems schreiben, so werden wir
     sie als freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System
     erstellen, so daß freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir
     werden Bug-Fixes, Verbesserungen, Anwenderwünsche, usw. an die
     "upstream" Autoren, deren Programme in unser System integriert wurden,
     weiterleiten.

  3. Wir werden Probleme nicht verbergen

     Unser eigenes Fehlerverwaltungssystem ist jederzeit öffentlich
     einsehbar. Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt
     werden, werden augenblicklich für Andere sichtbar.

  4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und freie Software

     Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Free
     Software Community. Ihre Interessen werden wir an vorderster Stelle
     berücksichtigen. Wir werden aber nicht verhindern, daß kommerzielle
     Software auf Debiansystemen läuft. Außerdem gestatten wir Anderen eine
     eigene Distribution zu erstellen, die sowohl Debian als auch
     kommerzielle Software erhält, ohne dafür irgendwelche Gebühren zu
     erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir ein integriertes
     System aus qualitativ hochwertiger 100% freier Software anbieten, die
     die gerade beschriebene Nutzung nicht durch gesetzliche
     Einschränkungen, z.B. durch Lizenzverträge, verhindern.

  5. Programme, die nicht unseren Standards für freie Software genügen

     Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen
     müssen, die nicht den Debian Richtlinien für freie Software
     entsprechen. Deshalb haben wir für diese Programme "contrib" und
     "non-free"-Bereiche auf unserem FTP Archiv eingerichtet. Die Software
     in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des Debiansystems, wurde
     aber trotzdem für den Einsatz in einem Debiansystem vorbereitet. Wir
     fordern die CD-Hersteller auf die jeweiligen Lizenzbestimmungen der
     Programm-Pakete in diesen Verzeichnissen zu studieren und selbst
     herauszufinden, ob sie die Programme mit ihren CDs verteilen dürfen.
     Obwohl die Programme aus non-free nicht Bestandteil der Debian sind,
     unterstützen wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese
     Programme an, z. B. unser Fehlerverwaltungssystem und die
     Mailing-Listen.

Die Debian Richtlinien für freie Software

  1. Freie Distribution

     Die Lizenz eines Bestandteils der Debian darf nicht verhindern, daß
     irgendjemand diese Software verkauft oder es als Bestandteil einer
     Software Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen
     beinhaltet, weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige
     Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.

  2. Quellcode

     Das Programm muß im Quellcode vorliegen und es muß die Weitergabe
     sowohl im Quellcode, als auch in compilierter Form erlaubt sein.

  3. Abgeleitete Arbeiten

     Die Lizenz muß Veränderungen und abgeleitete Arbeiten gestatten und es
     erlauben, daß sie zu den gleichen Bedingungen weitergegeben werden, wie
     die Original-Software.

  4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes

     Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann
     verbieten, wenn sie die Weitergabe von sog. "Patch-Files" mit dem
     Quellcode erlaubt, die dazu dienen das Programm während seiner
     Erzeugung zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe
     der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die
     Lizenz darf fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen
     oder eine andere Versionsnummer tragen müssen.

     (Dies ist ein Kompromiß. Die Debian Gruppe ermutigt alle Autoren zu
     erlauben, daß die Dateien im Quellcode oder in Binärform verändert
     werden dürfen.)

  5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

     Die Lizenz darf keine Person oder Gruppen von Personen diskriminieren.

  6. Keine Diskriminierung von Einsatzfeldern

     Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzfeldes
     vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm
     geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.

  7. Weitergabe der Lizenz

     Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die
     das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist eine
     zusätzliche Lizenz zu erwerben.

  8. Keine spezielle Lizenz für Debian

     Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht damit verknüpft
     sein, daß das Programm Teil des Debiansystems ist. Falls das Programm
     aus der Debian herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder
     vertrieben werden soll, andererseits aber im Rahmen der Programmlizenz
     bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die
     gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debiansystem
     gewährt wurden.

  9. Keine Auswirkungen auf andere Programme

     Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf
     andere Software haben, die mit diesem Programm verteilt werden.
     Beispielsweise darf die Lizenz nicht darauf bestehen, daß alle anderen
     Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.

 10. Beispiellizenzen

     Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen,
     die wir als "frei" bezeichnen.

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Please send questions and inquiries to debian@debian.org.
Please send comments on these webpages to webmaster@debian.org.

Zu letzt verändert am: 14. Juli 1997. Copyright © 1997 SPI; See license
terms.

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<------ fertig



-- 
Christian Leutloff, Aachen, Germany
   eMail: leutloff@sundancer.oche.de   http://www.oche.de/~leutloff/

Debian/GNU Linux! Mehr unter http://www.de.debian.org/

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